Patente auf Kombinationen von Hard- und Software sind in Ordnung (Bindungszwang)
Patente auf Hardware sind in Ordnung (physisches Prinzip)
Patente auf Software alleine sind nur dann in Ordnung wenn sie kein Monopol abbilden (konzeptionelles Prinzip)
Es geht also nicht darum, daß Eolas das Verbot der Verwendung seiner patentierten Technologie durchsetzen vermochte, sondern darum, daß die Plugin Technologie ein Bestandteil jedes Browsers ist und genau aus diesem Grund dieses Patent aufzuheben war, weil es Marktverhinderung durch die Abbildung eines Monopols durchgeführt hätte. Das Konzept des Plugins wäre somit von einer Stelle aus zu kontrollieren gewesen, was nicht zulässig ist bei Patenten.
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