ich sag: überschreiben bei fruchtgenuss- und wohnrecht des überschreibenden (bärental), oder ankauf, kaufpacht oder -miete zum einheitswert (k.a. ob das heute noch reingeht)
allgemein:
frag den finanzbeamten deines vertrauens -> erweiterte auskunftspflicht
stellt dich dies nicht zufrieden, frag deinen steuerberater.
ansonsten: hepl.gv.at sollte zumindest die notwendigen tel.nr. erbringen