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Alt 08.04.2004, 20:43   #4
frazzz
Inventar
 
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ich sag: überschreiben bei fruchtgenuss- und wohnrecht des überschreibenden (bärental), oder ankauf, kaufpacht oder -miete zum einheitswert (k.a. ob das heute noch reingeht)


allgemein:
frag den finanzbeamten deines vertrauens -> erweiterte auskunftspflicht

stellt dich dies nicht zufrieden, frag deinen steuerberater.

ansonsten: hepl.gv.at sollte zumindest die notwendigen tel.nr. erbringen
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pssst

tanj


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