Zitat:
Original geschrieben von Henry
Also das mir dem eingeschriebenen Brief könnt´s gleich einmal vergessen.
Der Kerl ist ja schon vorgewarnt, zumindest sensibilisiert.
Wenn da ein Einschreiben auftaucht von jemandem den er nicht kennt oder eben von der Käuferin, nimmt er den Brief erst gar nicht an bzw. holt er das Schreiben schon gar nicht vom Postamt ab (so er benachrichtigt wurde).
Das Schreiben geht somit auf jedem Fall an den Absender zurück.
(Absender muss ja bei Einschreiben drauf stehen)
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Egal ob er ihn abholt oder nicht, der Brief (eingeschrieben) gilt als zugestellt auch wenn er zurück geht.
Auch ohne Rechtsschutz ist eine Klage kein Risiko, bei diesen Beweisen.
Wegen dem Hände brechen, also ich hätte Zeit.
