Zitat:
Original geschrieben von Marc
Man stelle sich vor, die Maschine ist über einem Land, in dem die Scharia gilt. Muss nun ein deutscher Vollzugsbeamter dem heimgekehrten Missetäter die Hand abhacken? Oder man streitet sich, wo genau die Tat passiert ist... Oder der Trick-Diebstahl zieht sich über mehrere Landesgrenzen hinweg... Und zu welcher Sekunde waren wir eigentlich über Luxenburg...?
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Dann gilt ja noch immer Artikel 16 (2) des GG, der besagt, daß kein Deutscher ausgeliefert werden darf. Ausnahmen gibt es nur für Staaten in denen Rechtsstaatlichkeit nach unserer Auffassung gewährleistet ist, und dazu zählt wohl kein Land, in dem die Scharia gilt *g*.