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Alt 24.03.2004, 21:22   #6
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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einmal hätts auch gereicht. hab die 2 postings zusammengeführt.

ich meine, die versicherung versteht unter wasserschaden was anderes als folgeschäden aufgrund von defekten wasserkühlungen. ich glaube dafür würde nicht einmal der händler geradestehen.

aber wie auch immer.
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