noch eine andere frage, wegen dem sonderkündigungsrecht:
in den AGB`s steht unter punkt 6.7.
"....
BEI EINER ERHÖHUNG DER ABONNENTENGEBÜHREN IST DER ABONNENT
BERECHTIGT, DAS ABONNEMENT MIT EINER FRIST VON VIER WOCHEN
AB BEKANNTGABE DER GEPLANTEN ÄNDERUNG ZUM ENDE DES AUF DIE
BEKANNTGABE FOLGENDEN QUARTALS SCHRIFTLICH ZU KÜNDIGEN.
...."
verstehe ich das richtig, dass wenn ich JETZT (im märz)
kündige, das abo per 31.3. endet, da ja das quartal ebenfalls
an diesen tag endet, bzw. wenn ich im april kündige, es bis
ende juni laufen würde?
ciao ciao
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