Hi,
weiss zwar nichts über die "Bestrafung" (Luftrecht war mein anderes schwaches Fach

) aber zu den 250Kts/10000fts, die immer wieder angesprochen werden:
Ich meine, diese Beschränkung gilt nicht pauschal, d.h. nicht im Luftraum C.
Gutes Beispiel ist Hamburg, mit den verschieden weiten Cs über dem eigentlichen D...
Ansonsten: Es gibt ja keinen "Bußgeldkatalog" für Ordnungwidrigkeiten im Luftverkehr. Es sind Gesetzesverstöße unter dem Aspekt der Verletzung der Luftsicherheit - und da läuft es meist auf den Lizenzentzug hinaus.
Ciao
Andi