Sehr schwierige Angelegenheit.
ist die kündigung allein durch die zustimmung zur übernahme wirksam?
--------------------------------------
Nein
oder gilt die nicht behobene kündigung auch als rechtswirksam?
------------------------------------
Nur dann, wenn es keinen ersichtlichen Grund gibt, warum der Brief nicht abgeholt wurde.
Falsche Adresse, falscher namen usw..
was mach ich, wenn ich eine rechnung fürs nächste jahr bekomme? einfach ignorieren und klagen lassen?
---------------------------------------
Geht es da auch um Webspace oder nur die Domain?
Nur die Domain mußt du nicht bezahlen.
Ist Webspace dabei musst du den extra Kündigen, ansonst kann die Firma wenn sie nicht kulant ist, verrechnen.
Das sind nämlich zwei Leistungen, Domain und Webspace.
Wenn nur die Domain weggezogen wurde, heist das noch lange nicht, das du den Webspace nicht behalten möchtest.
Am besten eine Rechtsauskunft bei einer Fachstelle einholen
Sloter