Zitat:
Original geschrieben von reemrev
"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."
Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.
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Auch wenn du das Orginal hast umgehst ja mit dem Download einen Kopierschutz somit bist doch straffällig. Zudem könnte die Software verändert oder umprogrammieren worden sein was total verboten ist und du bist sofort straffällig. Auserdem kanns ein Fake sein und du bekommst einen Film den du gar nicht als Orginal hast also bist sofort total straffällig geworden.