Eine amerikanische Firma kann aber z.b. auch in Österreich eine Tocherfirma haben, die tut sich dann mit der Durchsetzung leichter. Außerdem darf natürlich auch jede ausländische Firma in Österreich klagen, bzw. deren österreichischer oder auch ausländischer Anwalt.
Wir sind ja hier nicht in Ungarn zu Hause, daß man ein Gesuch stellen muss, bevor man einen Inländer klagen darf (kein Scherz !)
Also ich denke mir das zumindest so. Wenns anders wäre, würde es mich überraschen. Kann natürlich nicht aus der Praxis berichten, weil ich mit solchen Dingen nichts zu tun habe. Aber ich würde mich in solchen Fällen nicht in Sicherheit wiegen.
Ps: Damit will ich aber keine Zustimmung oder Ablehnung der obengennanten "Eu-Direktive" ausdrücken.
Aber auf jeden Fall dürfte das eine sehr komplizierte Sachlage sein, wenn man sich die diversen Fuzo-Einträge durchliest.
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