Geschäfglich genützt ...
Soweit ich weiß sind detailierte Angaben nur erforderlich, wenn du auch über das Internet verkaufst (also Onlineshops).
Auf der Homepage meines Arbeitgebers ist aber auch ohne Onlineshop ein Link Vorhanden (
"Informationspflicht gemäß E-Commerce Gesetz"). Habe aber keine Ahnung, ob das Pflicht ist.