auf diese options hättest du bestehen müssen...
laut folgendem link, hat man zu beginn allerdings nur anspruch auf ausbesserung (=reparatur) oder austausch.
sollte der händler diesem nicht nachkommen, dann ist auflösung des vertrages möglich.
genaueres siehe:
http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
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Best regards, ZeD
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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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