Zitat:
Original geschrieben von eAnic
Irre ich mich, oder bedarf eine Änderung der AGB's nicht die Zustimmung des Kunden? Weil schliesslich baut ein Vertrag auf den AGB's auf und wenn die so ohne weiteres geändert werden, dann ist das für mich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
|
vielleicht wünscht AON sich genau das 
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
|