Zitat:
Original geschrieben von Flink
Leider habe ich in den RFC nichts dazu gefunden:
Wenn ein DNS-Server sich für einen Domain-Namen nicht zuständig fühlt, er bekommt aber eine Anfrage www.nicht-zustaendig.de, welche Antwort verschickt er dann? 
Muss er dann einen Namen samt IP-Adresse eines Nameserver zurückliefern, der zuständig ist?
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Er fragt einen zuständigen und gibt dann selbst Antwort. Von der Zuständigkeit merkt der Anfrager nichts.
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Das DNS ist ein hierarchisches System, in der Form eines Baumes. Die Spitze wird als ».« geschrieben und wird »root« (Wurzel) genannt. Unter dem ».« existieren einige Top Level Domains (TLDs) - die bekanntesten sind ORG, COM, EDU, NET und natürlich DE - es gibt aber noch viele mehr. Wie bei einem Baum gibt es neben der Wurzel auch Äste. Jeder, der sich etwas in den Computerwissenschaften auskennt, erkennt im DNS einen Suchbaum, an dem sich Knoten, Verzweigungen und mehr befinden.
Wenn nach einem Computernamen gesucht wird, taucht die Abfrage an der Spitze rekursiv nach unten wandernd in die Hierarchie ein. Wenn man die Adresse von prep.ai.mit.edu herausfinden will, muss der Nameserver erst einmal herausfinden, welcher Nameserver für die Domain edu zuständig ist. Dazu befragt er einen .-Server, den er dank der root.hints-Datei kennt. Der root-Server listet dann die Server für edu auf:
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Ist hier ganz gut beschrieben.
http://www.linuxhaven.de/dlhp/HOWTO/...OWTO.html#toc9
Die RFCs sind auf der letzten Seite
g17