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Alt 29.02.2004, 13:05   #5
PRRonto
optical slave
 
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
naja, da selbst ein tv-gerät in einer gaststube irgendwelche abgaben zahlen müsste


anfragen würd ich halt anonym, bei bh und auch der gema (oder wie die bei uns heisst)

auf leihfilmen aus der videothek steht meistens was von: nicht zur öffentlichen aufführung...
Wir zahlen auch für den Radio im Restaurant, genauso wie für die Fernseher in den Gästezimmern

Irgenwann reichts dann halt, oder. Wie gesagt ich verlang ja keinen Eintritt, da stellt sich mir die Frage ob das dann als öffentliche Aufführung deklariert werden muß. Ich ruf einfach mal auf der BH an und meld mich mit dem Namen der Konkurrenz
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