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Alt 24.02.2004, 02:43   #10
WA5
Veteran
 
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Im KFG habe ich es einmal so gesehen;

Wenn es der Verkehrssicherheit dienlich ist !?

Aber ab wann gilt dies ???

Bsp:
Transportiere manchmal ziemlich ungewöhnliche Objekte mit Auto und Anhänger, problem alle schauen auf das Teil aber keiner mehr auf den Verkehr ! (Keine Falschen Vorstellungen)

Bsp:
Ein Gendarm hat mir gesagt ich soll das Drehlicht raufgeben,
als im nächsten Zuständigkeitsbereich war wurde ich aufgehalten und
gefragt was das mit dem Drehlicht soll !
Da soll sich noch jemand auskennen !

mfg
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