Im KFG habe ich es einmal so gesehen;
Wenn es der Verkehrssicherheit dienlich ist !?
Aber ab wann gilt dies ???
Bsp:
Transportiere manchmal ziemlich ungewöhnliche Objekte mit Auto und Anhänger, problem alle schauen auf das Teil aber keiner mehr auf den Verkehr ! (Keine Falschen Vorstellungen)
Bsp:
Ein Gendarm hat mir gesagt ich soll das Drehlicht raufgeben,
als im nächsten Zuständigkeitsbereich war wurde ich aufgehalten und
gefragt was das mit dem Drehlicht soll !
Da soll sich noch jemand auskennen !
mfg
