nun gut, man kriegt das handy ja nicht geschenkt (auch wenns manchmal angebote für 0,-- euro handies gibt).
vielmehr muss man ja einen vertrag abschließen und man bindet sich für 12 monate oder auch mehr an den mobilfunkbetreiber. wenn man den vertrag vorzeitig löst, muss man den vollen handypreis nachzahlen.
allein daraus ist schon ersichtlich, dass man das handy gekauft hat, da ja dem handy eine entsprechende gegenleistung gegenüber steht.
Kunde: kriegt günstig ein sim-locked-handy, verpflichtet sich 12 monate dabeizubleiben.
Mobilfunkbetreiber: gibt ein sim-locked-handy günstig her, hat 12 monate lang einen zahlenden kunden.
dadurch, das man das man das handy gekauft hat, kann man damit machen was man will: damit telefonieren, gegen die wand schmeissen, den sim-lock aufheben.
man macht sich nicht strafbar, wenn man den sim-lock aufhebt, weil man mit seinem eigentum machen kann, was man will (solange man nicht andere damit schädigt). es steht auch in keinen AGBs drinnen, dass man das nicht dürfte.
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