Ich glaube daß man prinzipiell keine Erlaubnis dafür braucht, wobei ein Mißbrauch (guckst Du 3er BMW mit Rundumadumlamperl

) sicherlich in irgendeiner Art und Weise geahndet werden kann.
Zum Warnen vor Gefahr bzw. um die Aufmerksamkeit d. Verkehrsteilnehmer zu erlangen wirds sicherlich erlaubt sein, kann mir nicht vorstellen daß wir für unsere Wimmerl auf den LKW's extra Genehmigungen hatten (Denk an all diese Firmenwagen die solche Dinger teilw. sogar nur zum Spaß drauf haben, z.B. Partner Gebäudereinigung, wenn das diverse Genehmigungen bräuchte würden's das glaub ich kaum machen).
Also: Einsatz vermutlich erlaubt wenn:
a) das zulässige Gesamtgewicht mit Ausnahmegenehmigung überschritten werden, oder
b) die zul. Längen-/Breiten-/Höhenabmessungen außerhalb des gesetzl. erlaubten Rahmens liegen, oder aber
c) die Verkehrssicherheit dadurch in irgendeiner Weise erhöht werden kann (Arbeiten/Beladetätigkeiten mit Fzg. im Verkehrsbereich usw)