Zitat:
Original geschrieben von AnDee
sehr inovativ find ich die 50 euronen die man zahlen muß wenn man den tarif vor 18 monaten (trotz 12 monaten mindestvertragsdauer) wechselt od. austeigt.
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Habe jetzt sowohl in meinem Vertrag als auch in den AGB's nachgelesen (
http://www.a1.net/agb ), und nirgends etwas derartiges gefunden. Also darf A1 diese 50€ nicht verrechnen, oder?!?
Agb als pdf:
http://www.a1.net/mobilkom/articles/...031,694,00.pdf