Allgemeine Geschäftsbedingungen die ab 15.02.2004 für alle Vertragsverhältnisse bzw. Telekommunikationsanschlüsse gelten. Ab diesem Zeitpunkt gilt für einen Tausch der SIM-Karte ein einheitliches Entgelt von € 15,-. Durch die Entgeltänderung in Ihren Rechten beeinträchtigten Kunden können den Vertrag bis Inkrafttreten der Änderung ohne etwaige Kostentragung kündigen.
es steht im vertrag nicht geschrieben das die 12 monatsbindung in verbindung mit der handset-subvention steht.
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--Gruß an die Welle!--
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