@hans friedmann
ACK
Urteil ist übrigens folgendes gemeint: OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811
Bemerkung:
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Hierbei sei gesagt, daß es sich um ein deutsches Urteil handle. Ob das auch für Österreich gilt, steht auf einen anderen Blatt.
derzeitige österreichische Rechtslage :
Nach österreichischem Recht verlierst Du als Käufer durch das Aufbrechen eines Garantiesiegels nur selten den Anspruch auf Gewährleistung. Bei PCs z.B. kann die (immer freiwillige) Garantie erlöschen, die Gewährleistung hingegen nur dann, wenn ein selbstverursachter Fehler sichtbar wird.
Bei der Garantie (...freiwillige Zusatzleistung...) hängt der Verlust derselben von den Bedingungen, mit denen sie verknüpft ist, ab. Muss aber schon spätestens beim Abschluss des Vertrages (Angebot/ Auftragsbestätigung) darauf hingewiesen worden sein, dass die Verletzung des Garantiesiegels einen Garantieverlust mit sich bringt. Eine unauffällige, aber ebenfalls wirksame Methode dazu ist z.B. ein Passus, der besagt, dass jegliche unsachgemäße oder "nicht widmungsgemäße" Verwendung wie auch "Eingriffe in das Gerät" jegliche Garantieleistung ausschließt.
In einem solchen Fall stellt die Verletzung des Garantiesiegels nur den letzten Beweis für den Eingriff dar. Wenn das Siegel erbrochen ist, zählt halt die übliche Meldung: "Ich hab ja gar nichts getan." nicht mehr.
Grundsätzlich gilt: mit einem Garantiesiegel verbietet Dir keiner das Öffnen Deines PCs. Nur ist die Gültigkeit der Garantie u.U. (und völlig legal) mit Auflagen (z.B. Unverletztheit des Garantiesiegels) gekoppelt. Das ist kein "Verbot". Du suchst es Dir selbst aus, ob Du Gewährleistung oder auch zusätzlich die Garantie haben möchtest.
maW.: mit der Verletzung des Garantiesigels kannst du uU die Garantie
verlieren, jedoch nicht die Gewährleistung.
sg Christian
PS.: eine kontroverse Diskussion ist nicht erwünscht. Das ist nun mal Stand der Rechtslage!
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