Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.02.2004, 09:43   #7
hans friedmann
Elite
 
Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268


Standard

@also er darf den pc nicht öffnen, wenn der den garantieanspruch nicht verlieren will!:

zu dieser rechtssache gibt es bereits eine jurdikatur, die besagt hat daß PCs sogenannte "offene systeme sind"...d.h. er darf sehr wohl sein system abändern OHNE die garantie zu verlieren.
problem ist nur jenes, daß er im fall des falles seine kompetenz verteidigen wird müßen. (da er ja nicht fahrlässig oder zweckfremd die dinge behandeln darf - trifft übrigens auch für die gewährleistungsrichtlinie zu...)
sprich mittels berufeignungszerifikat oder gutachter (beides wird er nicht haben)
also in diesem fall würde ich wohl zu acteon greifen und das pickerl sanft runterlösen und aufbewahren und einfach mal nachsehen..
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten