nach Ablauf von 6 Monaten liegt die Beweislast bei Dir, daß der Fehler bereits vorhanden war um Ansprüche geltend machen zu können.
Einen Preis dafür zu verlangen, ob es ein Garantiefall ist oder nicht, ist jedenfalls unzulässig.
Wenn Du die Materialermüdung beweisen kannst, hast gute Chancen. Wird aber schwierig, da ja als Gegenargument sofort kommen wird, daß Du nicht sachgemäß mit dem Gerät umgegangen bist.
Ciao Oliver
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