Zitat:
Original geschrieben von mr.red
find schon, denn wenn du ganz genau hinschreibst wohin, steht das auch so im bescheid. sonst steht vielleicht nur der name von der übergeordneten einheit der organisation drinnen (zb soziale dienste) und wenn sie dir blöd kommen und dich in der organisation doch woanders hinsetzen(was sie tun und angeblich auch dürfen) hast keine guten karten, wenns im bescheid drinsteht, hast wenigstens was in der hand- und einen grund mit dem wechseln kannst notfalls
|
Hm, jetzt weiß ich nicht ganz genau, was du meinst. Im Zuweisungsbescheid steht immer der Name der Organisation drinnen, der du zugewiesen wirst (deswegen heißt es ja auch
Zuweisungsbescheid). Es kann ja nicht drinnen stehen, "Sie haben Ihren Zivildienst am 1. 7. 2004 im Bereich 'Soziale Dienste' anzutreten". Da wüsstest du ja gar nicht, wohin du gehen solltest.
Ich glaube, du meinst, dass man sich von der Organisatin, der man zugewiesen ist, oder zugewiesen werden möchte, eine schriftliche Bestätigung holt, welche Aufgaben und Tätigkeiten man innerhalb dieser Organisation durchführt. Ich bezweifle aber, dass das rechtlich bindend ist, meiner Meinung nach können sie dich trotzdem versetzen, denn vom Gesetz her wirst du ja per Zuweisungsbescheid einer Organisation zugeteilt, welche Augabe du aber innerhalb dieser Organisation bekleidest und ob das dem entspricht, was vorher ausgemacht wurde, interessiert die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H nicht.
Liebe Grüße,
Dimitris