Zitat:
Original geschrieben von Sloter
Laut AGB von Denic benötigt der Domaininhaber einen Wohnsitz in Deutschland.
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Ein Meldezettel bei einem Freund in Deutschland sollte ausreichen. Es gibt in Deutschland keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz. Es besteht ja kein Zwang, auch in Deutschland zu wohnen.