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Alt 04.02.2004, 22:13   #4
TheltAlpha
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Standard Re: Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes

Zitat:
Original geschrieben von Chrisi99
was heißt "entgegen der Bestimmungen der Genfer Konventionen " genau ???


mfg
Das Bundesgesetz "Schutz der Opfer des Krieges - Verwundete und Kranke im Felde", welches die österreichische Ratifizierung des "Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde vom 12. August 1949" darstellt, sagt in Artikel 44 folgendes:

Das Zeichen des roten Kreuzes auf weißem Grunde und die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen (...) sowohl in
Friedens- als in Kriegszeiten nur zur Bezeichnung oder zum Schutze
der Sanitätsformationen, der Sanitätsanstalten, des Personals und
des Materials verwendet werden, die durch das vorliegende Abkommen
oder durch andere internationale Abkommen, welche ähnliche
Gegenstände regeln, geschützt sind.


Da die "Zeichnung des Anstoßes" weder eine Sanitätsformation oder eine Sanitätsanstalt, noch Personal oder Material, welche durch das Abkommen geschützt sind (Artikel 19-37 des genannten Gesetzes) darstellt, ist deren Abbildung klar illegal.

Alles klar?


Dimitris
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