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Alt 04.02.2004, 19:40   #1
TheltAlpha
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Standard Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes

Hallo!

Kennt einer von euch dieses peinliche pseudocoole Nightline-Magazin, das man beispielsweise zugeschickt bekommt, wenn man ein Megacardkonto hat? Jedenfalls findet auf Seite 35 der Februar-2004-Ausgabe ein massiver Verstoß gegen das Rotkreuzschutzgesetz statt. Es wird so ein Männchen - mit einer orangen Leuchte am Kopf - dargestellt, das auf den beiden Armen und auf der Brust das Zeichen des Roten Kreuzes trägt. Und das nicht einmal verfremdet, sondern ein richtiges Rotes Kreuz mit den richtigen Proportionen! Eine klare Verachtung des Paragraphen 4 des Rotkreuzschutzgesetzes, in dem es heißt:

(1) Es ist verboten
a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden.


Eigentlich müsste ich als braver Zivildiener des ÖRK dies anzeigen.


Dimitris
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