hmmm.... ohne gültigem pickerl kriegt man ja keine zulassung.
wenn also das pickerl abgelaufen ist, liegen die voraussetzungen für die zulassung nicht vor.
natürlich kanns im ermessen des beamten liegen, aber darauf verlassen würd ich mich nicht, dass der nicht trotzdem die tafeln mitnimmt.... immerhin hätte er ja eine gute begründung dafür, wenn ers macht.
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