Moin Moin,
ohne speziell die Checklisten für das Dickschiff 767 zu kennen:
Grundsätzlich gilt AFAIK für
jedes Luftfahrzeug, daß vor Inbetriebnahme des Triebwerkes
immer zuallererst das Anticollision Light anzuschalten ist. Dient einfach der Erkennung, daß man sich diesem LFZ am Boden von nun an mit dem nötigen Respekt zu nähern hat, da es sich Betrieb befindet.
Und das gilt meines Wissens für Klein wie Groß (Irrtum nicht ausgeschlossen, ich fliege nur Klein

).
Die Nav Leuchten sind am Boden und in der Luft am Tage nicht vorgeschrieben, erst nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
Lt. §17 LuftVO sind die Zusammenstoßwarnleuchten von in Betrieb befindlichen LFZ bei Tage und in der Nacht zu führen, Nav- Leuchten eben nur zwischen Sonnenunter- und aufgang (dürfen aber auch tagsüber geschaltet sein, na klar)
Also: Erst Anticollision, dann NAV.
Landescheinwerfer erst auf der Piste anschalten, nicht schon beim Line Up.
Die weißen Strobes sind streng genommen nicht zwingend notwendig, auch wenn sie ebenfalls Anti Collision Lights sind, das Rote ist grundsätzlich ausreichend. Zur besseren Erkennung Deiner Mühle sollten sie aber ruhig anbleiben.
Am Boden wird es unterschiedlich gehandhabt, da man zumeist mit den Blitzen nicht andere LFZ-Führer blenden will. Bei schlechtem Wetter und in Wolken werden die (weißen) Strobes häufig abgeschaltet, weil die in den Wolken reflektierten Lichtblitze zur Desorientierung führen können. einige LFZ haben aber
nur weiße Strobes, die müssen dann auch am Boden eingeschaltet sein, Blendung hin oder her...
In der LuftVo gibt es zu diesem Thema keine Unterscheidung zwischen VFR und IFR-Verkehr(jedenfalls hab ich keine gefunden).
Viele Grüße,
Marcus
