Dies ist ein wesentlicher Mangel des Geräts, da durch das Falschgehen der Systemuhr die von Dir genutzten Funktionen nicht brauchbar sind.
Nachdem das Gerät noch keine 6 Monate alt ist, liegt die Beweislast, daß es sich um einen Fehler am Gerät oder auch nicht handelt, beim Verkäufer.
Reklamiere das Gerät mit diesem Hinweis nochmals. Läßt sich der Fehler nicht beheben, so kannst Du
- Wandlung (nochmaliger Umtausch)
- Preisminderung
- Rücktritt vom Kaufvertrag
verlangen.
Ciao Oliver
|