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Alt 25.01.2004, 18:30   #16
fredf
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Zitat:
Original geschrieben von pirate man

er hat gmeint max. 3h stunden später hätt ich kommen müssen - jetzt zählts als fahrerflucht von mir
Falsch. Maximal 20 Minuten später ist die Meldung zu machen denn sonst zählt es als Fahrerflucht. Das gilt auch bei Wildschaden.
Wenn mehr Zeit dazwischen liegt braucht man schon eine sehr gute Begründung dafür.

Edit. Zur Wahrung der Frist reicht auch ein Anruf und dafür sollte sehr wohl 133 verwendet werden denn da wird mitprotokolliert.
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