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Alt 25.01.2004, 17:45   #7
TheltAlpha
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Zitat:
Original geschrieben von leatherman
ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.
Na ja, bisher konnte ich mir bei meinen Kontaktklinsen auch immer einen Zuschuss bewilligen lassen, bis jetzt immer 100 %, nur einen Selbsbehalt musste ich zahlen. Wahrscheinlich werde ich aber auch da jetzt befreit werden, wenn wieder ein Zuschuss bewilligt wird.

Bezüglich 2. werde ich mich an die Botschaft wenden.


Danke
Dimitris
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