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Alt 25.01.2004, 14:04   #13
enjoy2
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Mein Computer

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bevor du zur Nachschulung musst, wirst du einen Brief bekommen, zu den du noch eine Stellungnahme abgeben kannst und danach kommt erst der Bescheid, in dem dir die Nachschulung aufgetragen wird. Dagegen kannst du aber auch noch eine Berufung einlegen. Also nicht verzagen, nur weil ein Inspektor "seine" Rechtsmeinung kund getan hat.
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EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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