Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
an alle die das lebern anderer so in schutz nehmen:
wer fragt eigentlich die tiere obs gefressen werden wollen?
und nur weils um die selbe raSSE geht kann ich einen net verurteilen.
wie schauts eigentlich testamentlich aus,wenn ich meinen leichnam einen zum essen vermache?
ist ja dann keine sterbehilfe mehr....
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noch so einer der nicht kapiert zu haben scheint, dass ein evolutorischer unterschied zwischen mensch und tier besteht.
im österreichischen zivilrecht/erbrecht sind keine solchen erblässe vorgesehen bzw. versus mores, gegen die "guten sitten".