ad 2)
Laut Innenministerium:
Zitat:
|
Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986.
|
D.h. sind Wehrdienst und Zivildienst "gleichgestellt", hast du eines davon abgeleistet, ist die Sache erledigt, egal wo. IMHO