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Alt 25.01.2004, 03:11   #5
_m3
Inventar
 
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ad 2)
Laut Innenministerium:
Zitat:
Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986.
D.h. sind Wehrdienst und Zivildienst "gleichgestellt", hast du eines davon abgeleistet, ist die Sache erledigt, egal wo. IMHO
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