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Alt 24.01.2004, 23:54   #4
leatherman
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ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.

ad 2.) Ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht. Es dürfte da aber
Probleme geben, ob Zivildienst anerkannt wird.
http://www.google.at/search?q=cache:...hl=de&ie=UTF-8
Grüsse
leatherman
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