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Alt 24.01.2004, 18:31   #2
jayjay
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Standard Re: Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht

Zitat:
Original geschrieben von TheltAlpha
Hallo!

Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen:

1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen?

2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht?


Danke,
Dimitris

zu 1) keine ahnung

zu 2) da das militärgesetz jeweils länderspezifisch ist denke ich, dass es da keine generelle eu-(anerkennungs)norm oder was in die richtung gibt. wahrscheinlich wird es aber bilaterale verträge geben.
am besten bei der zuständigen botschaft erkundigen!
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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