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Alt 19.01.2004, 14:25   #6
tellme
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Standard Als erstes

würde ich die Online-Statistik genau überprüfen. Und zwar ob sich die Zeiträume bzw. Einwahlzeiten überschneiden. Ich hatte vor einiger Zeit das Problem als ich bemerkte, das eine doppelte Einwahl möglich ist. Angeblich vergisst der Einwahlserver von AON nach einer Stunde, das du schon eingewählt bist und beantwortet einen weiteren Einwahlverscuh positiv. Ich habe das damals von zwei verschiedenen Computern mit den gleichen Einwahldaten versucht und die Downloads haben zu meiner Statistik gezählt. Habe dann lange Streit mit AON gehabt und jede Rechnung beeinsprucht bis wir eine für mich günstige Regelung gefunden haben

Wenn du doppelte Einwahlen findest, beeinspruche dir Rechnung und eine Kopie des Einspruches schickst du an diese Telekomm-Regulierungsbehörde (oder so ähnlich). Wenn die eine Kopie des Einspruches vorliegen haben, dann hat dieser Einspruch aufschiebende Wirkung, dh. du musst dich Rechnung nicht gleich bezahlen. (Frag aber sicherheitshalber noch einmal nach, da meine Sache schon länger her ist, vielleicht hat sich was geändert).

Ich bin damals so vorgegangen und habe nach ca. 3 Wochen ein lapidares Schreiben bekommen, das alles technisch überprüft und für in Ordnung befunden wurde, blah, blah, blah.

Ich habe der Tussi von AON dann ins Gesicht zugesagt, das sie keinerlei Überprüfung durchgeführt haben, sondern nur den Zeitablauf abgewartet haben, da ihnen sonst die doppelten Einwahlen (nach den AGB verboten) aufgefallen wären. Das hat ordentlich Staub aufgewirbelt und meine Drohung damit an die Öffentlichkeit zu gehen, da es sich ja beim Downloadvolumen um einen Vertragsbestandteil handelt, der von mir bezahlt werden muß, ohne das gewährleistet ist, das die Abrechung stimmt, führte dann zu einer für mich sehr erfreulichen Lösung, über die ich aber nicht sprechen durfte und darf.
Unter meiner Kennung müsstest du aber den damaligen Thread finden.

Nicht vergessen: Einwahlkennwort ändern

cu
Tellme
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