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Alt 15.01.2004, 11:40   #15
zed
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kleine korrektur:

bei nachgewiesenem missbrauch muss man als kunde den anderen klagen. mit dem klagenachweis muss man dann bei AOn nicht dafür zahlen. Die holen sich dass dann beim anderen.
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Best regards, ZeD

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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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