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Alt 12.01.2004, 16:32   #9
Dr. Acula
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Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.


Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


ausbildungskosten aber nur wenn man im naheverwandten beruf "tätig" ist.
Grundsätzlich sind Aus- und Fortbildungskosten nur dann abzugsfähig, wenn man schon einen Beruf ausübt. Fortbildungskosten für eine künftige Tätigkeit können bei nachweislicher Jobzusage aber bereits abgesetzt werden.

Unter die Aus- und Fortbildungskosten fallen vor allem die eigentlichen Kurskosten (Kursbeitrag), Kosten für Unterlagen, die Fahrtkosten und allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) sowie Nächtigungskosten.

© 2000 - Bundesministerium für Finanzen


http://www.bmf.gv.at/steuern/richtli...2000/rz358.htm
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