Ob analog oder digital, das Urheberrecht trifft hier in diesem Fall keine Unterschiede. D. h. ist das Downloaden von Musik/Filmen in A verboten, dann gilt das auch für Deinen Fall.
Aber wie schon geschrieben, ist dzt. eine Grauzone und in Österreich noch nicht ausjudiziert.
In der Praxis werden (auch in Österreich) jene in Kürze abgemahnt, die die Downloads zur Verfügung stellen.
Ciao Oliver
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