@EW-Commander:
Real haben größere Flugzeuge VFR sogar meist den Nachrang. Generell gilt:
§ 14 LVR:
"Wenn sich zwei Luftfahrzeuge auf kreuzenden Kursen einander in ungefähr derselben Höhe nähern, so hat der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges auszuweichen; jedoch gelten folgende Ausnahmen:
a) mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen schwerer als Luft ist Luftschiffen, Segelflugzeugen, Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen
b) mit Luftschiffen ist Segelflugzeugen, Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen.
c) mit Segelflugzeugen ist Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen
d) mit Hänge- und Paragleitern ist Freiballonen auszuweichen
e) mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen ist allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen, die als Schleppluftfahrzeuge erkennbar sind"
Des weiteren hat bei zwei sich im Landeanflug befindlichen Luftfahrzeugen das tiefer fliegende Luftfahrzeug bzw. das Segelflugzeug den Vorrang.
Landenden und im Endanflug befindlichen Flugzeuge haben die Piloten aller anderen im Betrieb befindlichen LFZ auszuweichen.
Nachzulesen in den LVR (Luftverkehrsregeln) Abschnitt C. Vermeidung von Zusammenstößen §11-§17.
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