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Alt 09.01.2004, 11:02   #8
zed
Inventar
 
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also in der hausordnung steht:

Zitat:

- benützung der allgemeinen teile des hauses

höfe, gärten, vorhäuser, vorkeller, vorbösen, gänge, hausflur, stiegenabsätze usw dürfen mit möbeln und anderen gerätschaften nicht verstellt werden.


- reinhalten der räume des hauses

... Die reinhaltung des ganges unter den fußabstreifern obliegt den anteilseigentümern.
ich als laie würde das so interpretieren, dass die schuhe auf der abstreifmatte den flur nicht verstellt. da man immer noch ohne behinderung die treppe steigen kann.

ausserdem hat die hausbesorgerin den "streitbereich" gar nicht zu reinigen. obliegt mir. also dürfte sie das doch gar nichts angehen. zumindest nicht in punkto reinigung.
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