in der hausordnung wird wahrscheinlich schön schwammig sowas ähnliches stehen:
"... das abstellen und lagern von gegenständen in den gängen und im stiegenhaus ist verboten ..."
und wenn sich der hauswart und die hausverwaltung stur darauf berufen kannst nix machen ...
gerichtsurteile können nie 1:1 von einem staat auf den anderen übernommen werden, da die rechtskultur zwar ähnlich sein kann aber die einzelnen bestimmungen unterschiedlich gewachsen sind ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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