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Alt 08.01.2004, 18:48   #3
jayjay
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frag am besten mal deine hausverwaltung bzw. deren juristen. solche sachen sind da wirklich immer und überall verschieden. fraglich ist, ob sowas überhaupt in eurer hausordnung steht: wenn nichts drinnen steht, würd ich die schuhe draussen lassen.

generell kann man ein deutsches urteil nicht einfach auf ein österreichisches urteil ummünzen, da die judikatur da zt. sehr unterschiedlich ist!

also ich stell eigentlich meine schuhe auch immer bei meiner wohnung draussen vor die tür und darüber hat sich noch niemand aufgeregt.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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