Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.01.2004, 18:23   #1
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard gilt D gerichtsurteil 1:1 in A?

hallo leute

mal eine frage:

mich hat grad die "hausbesorgerin" angestänkert, weil wir vor unserer wohnungstür auf einer matte im hausflur schuhe zum abtropfen abgestellt hatten.
ihrer meinung nach generell verboten und auch vom hausverwalter her untersagt.

so nun hab ich aber ein deutsches gerichtsurteil, wo das abstellen von schuhen auf der fussmatte bei typischem winterwetter nicht zu verbieten ist.

jetzt meine frage, gilt dieses urteil 1:1 auch bei uns in AT? denke prinzipiell schon, oder irre ich da?

weiss wer ein ähnliches urteil in AT? bzw hat wer die unterlagen zum mietrecht daheim und ist dort dieser fall beschrieben.

würde mich sehr interessieren, da ich gerne wissen würde wie ich mich verhalten kann. hab ihr jetzt einfach mal gesagt dass sie es mir nicht verbieten kann weil laut gerichtsurteil erlaub. hat sie aber glaub ich nicht gecheckt was ich da wollte. hab die schuhe aber mal weg getan. ihr gings jetzt um diese uhrzeit ums putzen. komischerweise putz aber jetzt niemand...
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten