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Alt 07.01.2004, 09:56   #2
snowman
Inventar
 
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Beiträge: 2.569


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geklagt kannst du schon werden. recht bekommst du nicht in Österreich (im unterschied zu D). sogar beim reinen ortsnamen zB www.voitsberg.at wäre die gemeinde machtlos.


urteilsbelehrung:
http://www.internet4jurists.at/entsc...gh4_47_03w.htm
http://www.comm.or.at/mmdb/1/2/63.pdf

gruss,
snowman
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