Zitat:
Original geschrieben von colorado_rain
eine solche regel gibts sicher nicht.
wennst ohne zu bezahlen gehst, bleibts trotzdem zechprellerei. egal ob die kellnerin gekommen ist oder nicht.
sonst musst halt selber zur kellnerin hingehen und zahlen. was sich natürlich aufs trinkgeld auswirkt.
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stimmt ...
@EKoston
übrigens: es gibt schon eine regel -> geldschulden sind bringschulden ...
d.h. wenn trotz aufforderung der kellner nicht kassieren kommt,
mußt du zu ihm gehen (oder besser gleich zum chef

) und zahlen ansonsten ist es zechprellerei (egal welche argumente du auch später beim richter vorbringst) ...