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Alt 03.01.2004, 12:58   #5
Dr. Acula
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Zitat:
Original geschrieben von colorado_rain
UID ist nur dann anwendbar, wenn der empfänger unternehmer ist (= vorsteuerabzug). als letztverbraucher zahlst immer USt.

übrigens verschickt amazon die pakete nach österreich von linz aus, deswegen müssen sie die österreichische USt. verrechnen: versandland = österreich.
wenn sie von deutschland aus verschicken würden, müssten sie die deutsche USt. verrechnen, nur wären dann die postgebühren für auslandssendungen um einiges höher. da wäre dann die grenze für versandgebührenfreiheit wahrscheinlich nimmer bei 20 euro so wie jetzt, sondern bei 100 euro oder mehr oder überhaupt keine und der kunde müsste selbst die versandgebühren zahlen. die preise für auslandspakete sind ja enorm gesalzen. da kommt man mit der österreichischen statt der deutschen USt. trotzdem sicher billiger davon.
ach deswegen. daher auch keine portokosten.
thx
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