ich glaube es jetzt zu wissen.
der will sich die steuer selbst ersparen!
RECHTE UND PFLICHTEN, DIE MIT DER UID VERBUNDEN SIND
Wenn sich der belieferte Unternehmer mit einer gültigen UID ausweist, kann der Lieferer seine Waren im Binnenmarkt grundsätzlich steuerfrei in ein anderes EU-Mitgliedsland liefern.
Als Erwerber sind Sie verpflichtet - anstelle der bisherigen Einfuhrumsatzsteuer, die anläßlich der Einfuhr der Ware an das Zollamt zu entrichten war - Erwerbsteuer an das Umsatzsteuer-Finanzamt zu entrichten.
Als Lieferer müssen Sie vierteljährlich eine Zusammenfassende Meldung über Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Warenbewegungen bei Ihrem Umsatzsteuer-Finanzamt abgeben.
Die Gültigkeit der Firmendaten eines Geschäftspartners können Sie in einem EU-weiten Bestätigungsverfahren überprüfen lassen.
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